Vereinsgründung

Ein Verein ist formal gesehen ein Zusammenschluss von Personen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. "Rechtsfähig" wird er mit der Eintragung beim zuständigen Amtsgericht. Vorher sind allerdings Formalien zu erldigen, welche mit der Erstellung der Satzung beginnen und mit deren Beschluss und den Vorstandwahlen im rahmen der Gründungsversammlung enden. Die Gründungsvoraussetzungen für einen Verein sind in den §§ 56 bis 60 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) klar geregelt.

Wer darf einen Verein gründen?
Gemäß § 9 Abs. 1 Grundgesetz (GG) haben alle Deutschen das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Gründung eines Vereins?
Zur Gründung eines rechtsfähigen Vereines sind mindestens 7 Mitglieder (§ 56, 60 BGB) über 18 Jahren erforderlich. Die Gründungsmitglieder müssen eine Satzung erstellen und einen Vorstand (unter Beachtung der Satzung) wählen.

Was muss die Satzung beinhalten?
Die Satzung muss folgende Punkte beinhalten:

  • Name des Vereins (der sich von den Namen anderer, am Ort befindlicher Vereine deutlich unterscheiden muss)
  • Sitz des Vereins
  • Rechtsform des Vereins ("eingetragener Verein - e.V.")
  • Gemeinnützigkeitsklausel
  • Angaben zur Eintragung des Vereins ins Vereinsregister
  • Regelungen über den Eintritt und Austritt der Mitglieder
  • Regelungen zu den Mitgliedsbeiträgen
  • Regelungen zur Bildung und Zusammensetzung des Vorstands
  • Regelungen zur Wahl des Vorstandes gem. § 26 BGB (Amtszeit der Mitglieder)
  • Regelungen zur Einberufung der Mitgliederversammlung (wann, wie oft, durch wen?)
  • Form der Berufung und Beurkundung der Beschlüsse

Zur Orientierung finden Sie hier die Mustersatzung eines Pferdesportvereins (auch im Word-Format).

Ist eine Jugendordnung vorgeschrieben?
Ob eine Jugendordnung zwingend erforderlich ist und ob beziehungsweise wie die Jugend im Verein in die Vorstands- und Vereinsarbeit eingebunden wird, erfahren Sie hier.

Wie läuft die Gründungsversammlung ab?
Zur Gründungsversammlung muss schriftlich eingeladen werden. Sie muss unbedingt allen formalen Vorlagen entsprechen. Da die dabei herrschende Atmosphäre oft schon etwas darüber aussagt, wie später das Miteinander im Verein aussehen wird, ist es wichtig allen Mitgliedern die Möglichkeit zu bieten, sich aktiv zu beteiligen. Es macht auch Sinn, den Teilnehmern vorab eine Kopie des Satzungsentwurfes zukommen zu lassen und sie dabei gleich um weitere Ideen und Vorschläge zu bitten. Das kann auch schriftlich oder per E-Mail erfolgen, denn so mancher scheut sich davor, in der Versammlung das Wort zu ergreifen, obwohl er konstruktive Vorschläge einzubringen hat.
Ein schlichtes Verlesen der geplanten Vereinssatzung im Rahmen der Gründungsversammlung ist eher trocken. Es besteht die Gefahr, dass, bevor es zu den für die Mitglieder wichtigsten Punkte, also den Vereinszielen kommt, die meisten schon nicht mehr aufmerksam sind.

Schwerpunkt der Gründungsversammlung ist die Diskussion und eventuelle Änderung der vorläufigen Satzung. Ein vorher bestimmter Schriftführer erstellt das Protokoll der Versammlung, was am Ende, nach dem Beschluss der Satzung und die satzungsgemäße Wahl der Vorstandes durch diesen und den Schriftführer der Versammlung unterzeichnet wird.

Im nächsten Schritt müssen sowohl die Satzung als auch das Gründungsprotokoll durch einen Notar beglaubigt werden. Erst dann kann der Verein beim Amtsgericht angemeldet wodurch er letztendlich sein "e.V." als offiziell eingetragener Verein erhält.

> Alle bei der Gründung eines Pferdesportvereins zu beachtenden Dinge finden Sie hier zusammengefasst in einem Merkblatt.

> Eine Checkliste zum Abhaken mit den zu erledigenden Schritte finden Sie hier.

 

Stand: 27.12.2010

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