Jugendordnung und Jugendvorstand im Verein

Kinder und Jugendliche machen einen maßgeblichen Anteil des organisierten Pferdesports aus: Mehr als die Hälfte der Mitglieder sind 26 Jahre und jünger. Jugendarbeit ist nicht nur ein wichtiger Teil des Vereinslebens und eine Investition in die Zukunft, sondern zeigt auch gesellschaftliche - und gesetzliche - Verantwortung. 

Ist eine Jugendordnung vorgeschrieben?
Eine Jugendordnung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber im Sinne des Kinder-  und Jugendhilfsgesetzes sehr sinnvoll. So wird es Jugendgruppen in Erwachsenenverbänden  - wie es auch ein Pferdesportverein ist -, ermöglicht sich selbst zu  führen und verwalten, eine eigene Ordnung zu haben und über die zufließenden Mittel selbst zu entscheiden. Verfügt der Verein über eine qualifizierte Jugendordnung, so besteht sogar die Möglichkeit Fördermittel in Anspruch zu nehmen, die von den freien Trägern der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden. 
In vielen Vereinen existieren jedoch keine oder veraltete Jugendordnungen, sofern die Vorschriften des Jugendhilfegesetzes nicht sogar vollständig ignoriert werden. Die Eigeninitiative der Jugendlichen im Verein zu unterdrücken ist jedoch nicht nur ungesetzlich, sondern widerspricht dem Interesse des Vereins, alle Mitglieder einzubinden und ihnen einen Stimme zugeben.

Weitere Information zum Thema Jugendordnung erhalten Sie in diesem Dokument der Deutschen Sportjugend (dsj).

Was soll eine Jugendordnung erreichen...
Durch die Eigenständigkeit im Verein wird den Jugendlichen demokratisches Verhalten näher gebracht und das Interesse an der Mitwirkung durch aktives Umsetzen ihrer Wünsche und Vorstellungen im Verein gefördert. Zudem fördert sie demokratische Entscheidungen und Willensbildung.

... und was nicht?
Selbstverständlich darf die Eigenständigkeit der Jugend im Verein nicht dazu führen, dass zwei selbständig nebeneinander bestehende Organisationsformen gebildet werden. Vielmehr sollen sie sich ergänzen.

Wie ist der Jugendvorstand aufgebaut?

Durch einen Jugendvorstand werden die Aufgaben, die den Jugendbereich betreffen, nicht nur von einer einzelnen Person im Vereinsvorstand (Jugendwart), sondern von einem Gremium wahrgenommen. Neben dem Jugendwart gehören dem Jugendvorstand noch ein stellvertretender Jugendwart und ein Schriftführer an. Ob ein Kassenwart bestimmt wird, hängt davon ab, ob diese Aufgabe durch den Kassenwart des Vereins übernommen werden kann. Sofern dies nicht der Fall ist wäre der Jugendwart für die Verwaltung der Finanzmittel im Jugendvorstand verantwortlich.
In einigen Vereinen werden die hier dem Jugendwart zugeschriebenen Aufgaben durch den Jugendsprecher wahrgenommen. Der Jugendsprecher ist das direkte Sprachrohr der Vereinsjugend und wird durch diese gewählt (gemäß der jeweiligen Jugendordnung und Vereinssatzung). Der Jugendwart ist der Vertreter der Jugendlichen im Vereinsvorstand. Eine enge Zusammenarbeit von Jugendwart und Jugendsprecher ist somit unabdingbar.
Generell sollte das Mindestalter der Mitglieder des Jugendvorstands 14 Jahre nicht unterschreiten Das Verhältnis von weiblichen und männlichen Jugendlichen sollte dabei möglichst ausgewogen sein.

Was hat der Verein davon?
Ein Mitglied, das im Jugendbereich Erfahrung in der Vereinsarbeit gesammelt hat, ist später eher bereit im Vorstand eines Vereins mitzuarbeiten. Zudem benötigt es keine Anlernphase, denn die Jugendlichen werden durch die Arbeit im Jugendvorstand mit den Aufgaben und den Problemen ihres Vereins vertraut und für spätere Aufgaben im Gesamtvorstand vorbereitet. Im Jugendvorstand können engagierte Jugendliche Mitbestimmung, Mitverantwortung und Mitarbeit erlernen und ausüben.

Wie profitiert der Verein langfristig von der Einführung einer Jugendordnung?
Vielen Vereinen fällt es schwer, Mitglieder für Aufgaben als Vorstandsmitglied, Übungsleiter/in etc. zu gewinnen. Ohne ehrenamtlich tätige Mitarbeit kann ein Verein jedoch nicht existieren. Gelingt es ihm, Jugendliche rechtzeitig an die Vereinsarbeit heranführen, erhalten sie dadurch einen entsprechenden Nachwuchs, der durch ihre Nähe zum Übungsbetrieb und ihr Engagement oft besser in der Lage ist, auf die Bedürfnisse der Vereinsmitglieder einzugehen und sie weiterzuleiten.
Mit der Einführung einer Jugendordnung und der damit verbundenen Wahl eines Jugendvorstandes werden Jugendliche zudem auf spätere, verantwortungsvolle Aufgaben im Verein und im Vorstand vorbereitet.

Wie kann ein Verein seinen Jugendvorstand unterstützen?
Jedes Mitglied des Jugendvorstandes sollte bei seiner Tätigkeit optimal unterstützt werden. Hierfür gibt es Fortbildungslehrgänge wie z.B. eine Jugendleitercard- und Übungsleiter/innen-Ausbildung. Jugendliche sind zudem eher in der Lage und bereit sich weiterzubilden, da mit zunehmendem Alter die Möglichkeit dazu durch anderweitige Verpflichtungen nachlässt.
Der Jugendvorstand sollte ausreichend finanzielle Mittel haben, über die er frei verfügen kann. Den Jugendlichen wird so ein Stück Mitverantwortung übertragen.

Wo enden die Kompetenzen des Jugendvorstands?
    
Der Vereinsvorstand ist nicht berechtigt in die inhaltliche Arbeit des Jugendvorstandes einzugreifen, solange diese nach eigenen Grundsätzen und im Rahmen der Richtlinien der Vereinssatzung gestaltet wird. Dem Jugendvorstand sollte zugestanden werden, dass er möglicherweise Fehler begehen kann, ohne dass ihm gleich die Mitbestimmungsrechte beschnitten werden. Er ist aber jedoch dem Vorstand gegenüber für sein Handeln verantwortlich.

Stand: 27.12.2010

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