Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Rahmenvereinbarung mit der R+V Versicherung AG für Mitgliedsvereine der FN
Neben gemeinsamer sportlicher Aktivität und gemeinsamen Interessen werden die Risiken von eventuellen Haftungsansprüche in Vereinen oft vergessen. Finanzielle Folgen können dabei in vielen Situationen entstehen und unerwartet hoch sein
Wer braucht überhaupt eine Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden?
Insbesondere Personen, die sich ehrenamtlich in einem Verein engagieren, benötigen einen besonderen Versicherungsschutzes um sich vor Haftungsansprüchen zu schützen. Beispielsweise Vorstandsmitglieder eines Vereins haften sonst in einem Schadenfall ggf. mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Spezieller Versicherungsschutz für Funktionäre
Mit der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Reitvereine (gem. der Rahmenvereinbarung mit der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN)) gewährt die R+V dem Verein sowie den im Versicherungsschein benannten Organen und Personen Versicherungsschutz für den Fall, dass sie bei Ausübung satzungsgemäßer Tätigkeiten einem Dritten oder dem Verein selbst einen unmittelbaren Vermögensschaden zugefügt haben und hierfür auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Gesetzlicher Hintergrund und Anwendungsfelder
Gemäß §§ 27 und 30 BGB muss der Verein einen Vorstand bestellen, dem wiederum besondere Vertreter zur Seite gestellt werden können. Aber anders als bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der Aktiengesellschaft oder der eingetragenen Genossenschaft unterliegen die Organe des Vereins keiner Organhaftung (persönliche Haftung mit dem Privatvermögen für Fehler aus der Organtätigkeit) im üblichen Sinne. Sie haften vielmehr nach den allgemeinen Bestimmungen. Somit sind mögliche Fehler der "Organe" im Rahmen satzungsgemäßer Tätigkeit, die zu einem unmittelbaren Vermögensschaden des Vereins geführt haben, über die allgemeine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgesichert.
Beispielhafte Fälle in Vereinen sind u.a. die nachträgliche Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch hohe gewerbliche Gewinnsummen, das Versäumen der rechtzeitigen Kündigung von Spareinlagen oder das nicht gemeinwohlorientierte Nutzen von Spenden mit Spendenbescheinigungen. Hierfür kann jedes Mal der zuständige Funktionär zur Verantwortung gezogen werden.

Etwas anderes gilt allerdings für die Ansprüche des Fiskus und der Sozial-versicherungsträger. Hier sehen die Gesetze eine unmittelbare persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter juristischer Personen vor. Sie sind Steuerpflichtige und haften insoweit für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis. Hinzu kommen die einzelnen Haftungsnormen des Einkommenssteuergesetzes des Körperschaftssteuergesetzes sowie des Gewerbesteuergesetzes wegen unrichtig ausgestellter Spendenquittungen.
Die Rahmenvereinbarung mit der R+V Versicherung AG
Zwischen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) und der R+V Allgemeine Versicherung AG wurde ein Rahmenvertrag für Reit- und Fahrvereine mit besonders günstigen Konditionen geschlossen. Die Konditionen des Rahmenvertrages bieten, als fest integrierter Zusatzbaustein zur allgemeinen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, den Einschluss der oben genannten Haftpflichtansprüche.
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der R+V...
- schützt den Verein sowie alle im Versicherungsschein benannten Organe und Personen
- schützt vor Vermögensschäden, die Vereinsmitglieder bei ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit für den Verein einem Dritten oder dem Verein selbst zufügen
- schützt die Organe des Vereins vor Schadenersatzansprüchen des Fiskus oder der Sozialversicherungsbehörden
- wegen Steuerschulden des Vereins
- wegen fehlerhaft ausgestellter Spendenquittungen
- ist für jeden Verein erschwinglich - der Beitrag richtet sich nach der Mitgliederzahl
(z.B. Verein mit einer Versicherungssumme von 150.000 EUR und
100 Mitgliedern - Normalprämie 226,- EUR - Vorzugsprämie 162,- EUR *
500 Mitgliedern - Normalprämie 464,- EUR - Vorzugsprämie 283,- EUR *)
Die o.a. Prämien verstehen sich zzgl. 19 % Versicherungsteuer
Interessiert?
Hier finden Sie die Vereinbarung zur Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung.
Fragen?
Bei Fragen steht Ihnen Martin Otto unter Telefon 02581 - 63 62 198 oder per E-Mail an motto@fn-dokr.de zur Verfügung.
Ihr direkter Ansprechpartner bei der R+V Versicherung AG:
Frau Stein
Mecklenbecker Straße 229
48163 Münster
Tel. 0251 / 7185-577
Fax 0251 / 7185-77577
* nur für Mitgliedsvereine der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN)
Stand: 25.08.2011
















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