Veranstalterhaftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung von kurzfristigen Veranstaltungen

Um als Betrieb einen breitensportlichen Wettbewerb ausrichten zu können muss man Mitglied im regional zuständigen Landespferdesportverband sein. Allerdings müssen Betriebe im Gegensatz zu Vereinen für eigenständigen Versicherungsschutz sorgen und ihr „Veranstalterrisiko“ durch den Abschluss einer separaten „Haftpflichtversicherung von kurzfristigen Veranstaltungen“ abdecken.
Die Sportbundversicherung der Landessportbünde (LSB) stellt für Pferdebetriebe bei der Durch-führung von Veranstaltungen keinen Haftpflicht- bzw. Unfallversicherungsschutz für Funktionsträger zur Verfügung. Deshalb muss der veranstaltende Pferdebetrieb eine eigene Veranstalterhaftpflichtversicherung bzw. eine zusätzliche Unfallversicherung abschließen, bei der die Funktionsträger eingeschlossen sind.

Gegenstand Haftpflichtversicherung von kurzfristigen Veranstaltungen z.B. bei der R+V Versicherung sind:

„1. Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers aus der
- Durchführung, Leitung, Überwachung und dgl.
Der im Versicherungsschein/ Nachtrag beschriebenen Veranstaltung sowie aus den mit dieser Veranstaltung in unmittelbarem Zusammenhang stehenden
- Vor- und Nacharbeiten bis 3 Tage
(...)
2. Mitversichert ist
a) die gesetzliche Haftpflicht der Organe des Versicherungsnehmers, die er zur Leitung und/ oder Überwachung der versicherten Veranstaltung beauftragt hat, (...)“

Vereinzelt haben die Landesverbände über die jeweilige LSB-Sportversicherung hinausgehende Veranstalterhaftpflicht abgeschlossen, die die oben angegebenen Risiken für Funktionsträger abdeckt. Dies muss aber auf jeden Fall geprüft werden. Die zuständigen Landespferdesportverbände können Auskunft geben, ob und inwieweit der Mitgliedsbetrieb über die LSB-Sportversicherung abgesichert ist.

Auf jeden Fall sollte sich vor Abschluss einer Versicherung, unabhängig ob über die Haftpflicht von kurzfristigen Veranstaltungen oder den jeweiligen Landessportbund  über den Umfang der gebotenen Versicherungsleistung genau informiert werden.


Stand: 19.8.2011

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