Tierhüter-Haftpflichtversicherung
Tierhüter-Haftpflichtversicherung mit Obhutschadensrisiko
Nimmt der Betreiber oder Inhaber eines Pferdebetriebes bzw. Vereins Pferde oder Ponys in Pension, so wird er zum Tierhüter. Er haftet für Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten, die durch das eingestellte Pferd unter seiner Aufsicht eintreten. Die Tierhüter-Haftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden von Dritten, die durch das eingestellte Pferd durch sein „typisch tierisches Verhalten“ verursacht werden.
Kommt das eingestellte Pferd durch ein fahrlässiges Verhalten des Tierhüters oder einen seiner Angestellten zu Schaden, so greift die Tierhüterversicherung, die zusätzlich Obhuts- und Tätigkeitsschäden mit einschließt.
|
BEISPIELE Schaden am Pferd – Obhutsschaden Beim Ausmisten sticht ein Angestellter einem eingestellten Pferd versehentlich mit der Forke in die Fessel. Daraufhin muss das Tier tierärztlich behandelt werden. Wer kommt für die Behandlungskosten auf? ------------ Schaden am Pferd – Obhutsschaden Ein eingestelltes Pferd wird beim Füttern immer extrem unruhig und tritt zum wiederholten Mal gegen die Boxenwand. Diese wurde vor ein paar Monaten fachgerecht erneuert, da der Betriebsleiter die Boxenwände jedoch nicht regelmäßig kontrolliert, bemerkt er nicht, dass einige Bohlen schon angeknackst sind und nun splittern, als das Pferd erneut dagegen tritt. Das eingestellte Pferd verletzt sich an der kaputten Boxenwand und muss tierärztlich behandelt werden. Wer kommt für die Behandlungskosten auf? |
Stand: 19.8.2011












Der acht- seitige Flyer sowie das dazugehörige Poster können von Vereinen und Betrieben eingesetzt werden, um Kinder und Jugendliche in der Um- gebung anzusprechen. Die Rückseite des Flyers bietet Platz für den Stempel des Vereins oder der Reitschule. Das Werbematerial kann als gedrucktes Paket bestellt oder im Internet zum Selberdrucken downgeloadet werden.
0 Besucherkommentar(e) zu dieser Seite
Keine Kommentare vorhanden.