Wie geht man mit Spenden um?
Jeder Verein freut sich über Spenden, viele sind darauf angewiesen. Doch nicht jede Zuwendung kann als Spende verbucht werden und somit für den Spender steuerlich absetzbar werden. Auch für den Verein gibt es Fallen: Fehler bei der Verwaltung von Spenden können finanzielle Verluste verursachen oder sogar den Verlust der Gemeinnützigkeit bedeuten.
Was sind Spenden und was nicht?
Spenden sind Zuwendungen (Geld- und Sachleistungen), die
- freiwillig und
- unentgeltlich geleistet werden,
- um mildtätigen, kirchlichen und gemeinnützigen Zwecken zu dienen.
Es ist eine Wertabgabe aus dem geldwerten Vermögen des Spenders erforderlich, daher sind Nutzungsüberlassungen und Dienstleistungen keine Spenden. Keine Spenden sind damit zum Beispiel die zinslose Gewährung eines Darlehens an den Verein, die unentgeltliche Überlassung eines Grundstücks zur Durchführung eines Turniers oder auch unentgeltliche Arbeitsleistungen für den Verein. Zuwendungen zu einem ermäßigten Preis können ebenfalls nicht – auch nicht teilweise – als Spenden behandelt werden.
Reit- und Fahrvereine sind Sportvereine. Das bedeutet, dass Mitgliedsbeiträge und Umlagen oder ähnliche auf besonderen Vereinbarungen beruhende Zahlungen des Vereinsmitglieds an den Verein (z. B. Anlagennutzungsgebühren) nicht als Spenden abziehbar sind.
Welche Spendenarten gibt es?
Bei Spenden unterscheidet man zwischen Geld-, Sach- und Aufwandsspenden. Die Bewertung einer Sachspende erfolgt grundsätzlich mit dem Marktpreis, das heißt dem Bruttopreis einschließlich Umsatzsteuer. Aufwandsspenden liegen dann vor, wenn ein Steuerpflichtiger auf einen angemessenen Erstattungsanspruch verzichtet, der ihm zusteht. In Betracht kommen zum Beispiel Fahrtkostenerstattungen, Mehraufwendungen für Verpflegung bei Dienstreisen und Telefonkosten.
Was ist bei der Ausstellung von Spendenbescheinigungen zu beachten?
Ein gemeinnütziger Verein kann selbst Spendenbescheinigungen nach einem amtlich vorgegebenen Muster ausstellen. Dabei muss er jedoch genau Buch führen, indem er die folgenden Daten festhält:
- Zeitpunkt der Vereinnahmung der Zuwendung
- Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung
- Doppel der Spendenbestätigung
- Wertangaben zu Sach- und Aufwandsspenden
Wie dürfen steuerbefreite Spenden verwendet werden?
Die einem gemeinnützigen Verein zufließenden Spenden unterliegen bei ihm grundsätzlich nicht der Besteuerung, weil Sie dem ideellen Bereich zuzuordnen sind. Der Verein muss die Spenden jedoch unmittelbar für seine begünstigten Zwecke gebrauchen. Spenden dürfen keinesfalls verwendet werden, um Verluste aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben auszugleichen. Das kann den Verlust der Gemeinnützigkeit zur Folge haben.
Wie hoch darf eine steuerbefreite Spende sein?
Beim Spendengeber sind Zuwendungen bis zur Höhe von 20 Prozent der gesamten Einkünfte oder, bei einem Unternehmen, 0,4 Prozent der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter steuerlich abzugsfähig. Liegen die Spenden höher und sind dadurch nicht mehr absetzbar, können sie auf die folgenden Jahre vorgetragen werden.
Eine ausführliche Darstellung zum Thema „Spenden“ befindet sich in Kapitel 11 der „Betriebswirtschaftlehre, modernes Management für Pferdebetriebe und Reit- und Fahrvereine“, das vom FNverlag der Deutschen Reiterlichen Vereinigung GmbH herausgegeben worden ist.
Stand: 10.06.2010















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