Finanzen und Steuern im Pferdesportverein
AKTUELL: Umsatzsteuer bei Pensionspferdeumsätzen
Hoffnungsschimmer für gemeinnützige Vereine
Bis 2004 unterlag die Umsatzbesteuerung der Pensionspferdehalt eng dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (Ust) von 7 %. Eine höchstrichterliche Entscheidung kippte diese Ermäßigung, da sie die Haltung von Sportpferden nicht mehr als "Halten von Vieh" ansah. Damit wurden die Umsätze dem Regelsteuersatz von zur Zeit 19 % unterworfen. Ein Verfahren des Reitvereins Reutlingen zu diesem Sachverhalt gibt möglicherweise neue Hoffnung. Das Verfahren ist mittlerweile bis zum Bundesfinanzhof geführt worden. Dabei wird der Reitverein von der FN finanziell unterstützt, um möglicherweise ein für den gesamten Pferdesport günstiges Urteil zu erzielen.
Hier geht's zur Pressenotiz des Reitvereins Reutlingen
Nicht selten wird der ehrenamtliche Vorstand bei Übernahme des jeweiligen Amtes erstmals mit den wirtschaftlichen Fragen der Vereinsführung, insbesondere in den Bereichen Finanzen und Steuern konfrontiert. Dabei geht es nicht nur darum Mitgliedsbeiträge korrekt zu verbuchen und die Einnahmen und Ausgaben des jährliche Reitturniers abzurechnen. Es bedeutet vielmehr den Überblick zu behalten um letztendlich durch finanzielle Planung das Vereinsleben und die Aktivitäten gestalten zu können.
Dazu bedarf es Grundwissen in den Bereichen Finanzen und Steuern. Als Hilfestellung wurden im Folgenden wesentliche Themengebiete gebündelt und in kompakter Form aufbereitet:
Die aufgeführten Inhalte umfassen generelle Kenntnisse und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterführende Inhalte sowie wichtige aktuelle Änderungen werden zu gegebener Zeit punktuell ergänzt und veröffentlicht. Über diese Ergänzungen und Änderungen wird auch im Newsletter Vorreiter Deutschland berichtet.
Stand: 23.05.2012









