Was ist bei Finanzierung und Buchführung zu beachten?
Auch wenn keine Anlage oder eigene Pferde zu finanzieren sind – kein Reitverein kommt ohne Einnahmen aus. Neben den reinen Mitgliedsbeiträgen gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten für einen gemeinnützigen Verein, Gelder für seine Arbeit zu erhalten. Diese können aus ideellen Tätigkeiten, Vereinsvermögen, Zweckbetrieben, aber auch aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben oder Sponsoring und Werbeeinnahmen stammen. Nicht alle Einnahmemöglichkeiten eigenen sich für jeden Verein – Vorstände sollten sich jedoch informieren, welche bisher nicht genutzten Quellen vielleicht noch erschlossen werden können und was dabei juristisch und steuerlich zu beachten ist.
Wo es Einnahmen gibt, muss auch darüber Buch geführt werden. Jeder Verein muss eine lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle vorlegen können – das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Was ist bei der Buchführung zu beachten?
Wegen der steuerlichen Besonderheiten im gemeinnützigen Verein sollte der Kontenplan die Aufteilung der Geschäftsvorfälle nach ideellem Bereich/ Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb aufzeigen.
Ein Kontenplan für einen Reit- und Fahrverein, der diese Unterteilung berücksichtigt, ist in der „Betriebswirtschaftslehre, modernes Management für Pferdebetriebe und Reit- und Fahrvereine“, herausgegeben vom FNverlag der Deutschen Reiterlichen Vereinigung GmbH, veröffentlicht.
Was sind Einnahmen aus ideellen Tätigkeitsbereichen?
Hierzu gehören Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren, sowie Spenden, Schenkungen, Erbschaften und Vermächtnisse, aber auch Zuschüsse von Bund, Land und Gemeinde oder anderen öffentlichen Körperschaften. So legen z. B. Sportverbände, insbesondere die Landessportverbände sogenannte „Investitions- und Förderprogramme“ auf. Diese können die Bezuschussung von Sportgeräten oder Übungsleitern bis hin zur Förderung von baulichen Maßnahmen beinhalten.
Was sind Einnahmen aus der Vermögensverwaltung?
Diese umfassen Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen auf Bankguthaben) und Vermietung und Verpachtung, wenn es sich um eine Dauervermietung handelt wie es bei der langfristigen Vermietung von Reithallen oder Reitanlagen der Fall ist.
Was sind Einnahmen aus Zweckbetrieben?
Eine weitere Finanzierungsquelle für einen Reitverein können Einnahmen aus Zweckbetrieben sein. Hierzu gehören z. B. Zuschauereinnahmen, Einnahmen aus Nenn- und Startgeldern und der Veräußerung von Programmheften bei Turnierveranstaltungen. Auch Einkünfte aus der Erteilung von Reitunterricht und der Ausbildung von Pferden, sowie des Pferdeverleihs an Mitglieder und der kurzfristigen Anlagenvermietung an Mitglieder sind hier zuzuordnen.
Was sind Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben?
Ein Verein kann zudem Einnahmen erzielen, indem er wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhält. Zu nennen sind insbesondere die Einnahmen aus Bewirtung – sofern diese in Eigenregie des Vereins und nicht über einen Pächter erfolgt –, Pensionspferdehaltung, Einstallung bei Turnieren, Pferdeverleih an Nichtmitglieder sowie Einkünfte aus der kurzfristigen Anlagenvermietung an Nichtmitglieder.
Was sind Einnahmen aus Sponsoring?
Immer größere Bedeutung erhält die Vereinsfinanzierung im Wege des Sponsoring. Werbe- und Sponsoringeinnahmen des Vereins können sowohl den ideellen Tätigkeitsbereich, die Vermögensverwaltung oder auch die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe betreffen. Sie lohnen sich aber auch für den Sponsor, zum Beispiel durch einen höheren Bekanntheitsgrad und steuerliche Absetzungsmöglichkeiten. Was dabei juristisch zu beachten ist, steht im Sponsoring-Erlass des Bundesministeriums der Finanzen.
Stand: 10.06.2010















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