Reitlehrerhaftpflichtversicherung

Eine private Reitlehrerhaftpflichtversicherung ist im Grunde für jeden Ausbilder sinnvoll. Sie tritt ein, wenn ein Schaden an der Person und oder Sache eines Reitschülers durch fahrlässige und schuldhafte Anweisung, Handlung oder Unterlassung des Reitlehrers/-ausbilders hervorgerufen wird.

BEISPIEL

Schaden am Pferd im Unterricht – Selbständig tätiger Ausbilder
Der Ausbilder gibt auf eigene Rechnung eine Springstunde. Er lässt eine unerfahrene Reiterin auf einem unerfahrenen Pferd, trotz deren Einwand, über einen Oxer springen, der deutlich höher ist als die Sprünge zuvor und nicht dem Ausbildungsstand von Reiterin und Pferd entspricht. Das Pferd zögert beim Absprung und stürzt, die Reiterin bleibt unverletzt, aber das Pferd muss tierärztlich behandelt werden.

Wer kommt für die Tierarztkosten auf?

Der Ausbilder muss für den Schaden aufkommen, da der Schaden durch die Anweisung des Unterrichtserteilenden hervorgerufen wurde (Verursacherprinzip). Wer einen Schaden schuldhaft herbeiführt, muss auch für den Schaden haften. Um sich gegen die persönliche Haftung abzusichern, benötigt der Ausbilder eine Reitlehrer-Haftpflichtversicherung die für den Schaden am Pferd eintritt.


Stand: 19.8.2011

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