Betriebs-Haftpflichtversicherung

Die Betriebs-Haftpflichtversicherung schützt den Betreiber oder Inhaber vor finanziellen Folgen der vielfältigen Haftpflichtgefahren, die ein Pferdebetrieb mit sich bringt. Die Betriebs-Haftpflichtversicherung sollte folgende Risiken, falls im Betrieb vorhanden, beinhalten:

  • Bauherrenhaftpflicht
  • Haltung von Nutztieren
  • Tierhüterhaftpflicht ggf. mit Obhutsschadensrisiko
  • Zugtiere für Lohnarbeit
  • Zuchttiere zum Gelegen fremder Pferde
  • Hundehaltung
  • Gastronomie
  • Gewahrsamsschäden
  • Allmählichkeits- und Abwasserschäden
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h im eigenen Betrieb
  • Flurschäden anlässlich des Weidebetriebes
  • Umwelthaftpflichtrisiken 
  • Privathaftpflicht des Versicherungsnehmers und seiner Familie sowie der Mitarbeiter

Insbesondere die folgenden Risiken sollten ebenfalls versichert werden, sofern sie im Betrieb bestehen:

  • Reitlehrer
  • privater Reittiere
  • Lehrpferden

Um wirklich alle Haftungsrisiken des jeweiligen Betriebes bzw. Vereins in die Betriebshaftpflicht einzuschließen, empfiehlt sich die Ortsbegehung mit einem Versicherungsvertreter.

BEISPIELE

Schaden am Pferd durch die vorhandenen Gegebenheiten
Der Weg vom Stall zum Reitplatz ist auf der einen Seite mit einem Stacheldrahtzaun begrenzt. Ein Einsteller ist mit seinem Pferd auf dem Weg zum Reitplatz, als dieses erschrickt, in den Stacheldraht gerät und sich tiefe Schnittwunden zuzieht, die tierärztlich versorgt werden müssen.

Wer kommt für die Behandlungskosten der Schnittwunden auf?

Der Betriebsleiter bzw. der Verein kann für den Schaden haftbar gemacht werden, da er die Verletzung durch Unterlassung begünstigt hat. Stacheldrahtzaun ist eine Gefahrenquelle für Pferde, die gesichert werden muss. Um die Tierarztkosten nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen, sollte der Betriebsbetreiber eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Hinweise wie „Betreten auf eigene Gefahr“, o.ä. befreien nicht von der Haftung.

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Schaden an einem Dritten im Betrieb
Der Reitstallbetreiber und sein Angestellter entleeren die Jauchegrube. Als sie eine Pause machen, sichern sie das offene Loch der Grube mitten im Hof mit einem Flatterband. Durch aufkommenden Wind weht das Flatterband weg. Ein Besucher übersieht die Grube und fährt mit seinem Auto hinein. Der PKW erleidet einen Totalschaden.

Wer kommt für den Schaden am PKW auf?

Der Betriebleiter haftet in diesem Fall für den Schaden, da er eine Unterlassung begangen hat, indem er die Jauchegrube nicht ausreichend gesichert hat. Er ist also seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen. Die Betriebs-Haftpflichtversicherung tritt für den Schaden am PKW ein.

 


Stand: 19.8.2011

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