Betriebsführung

Jeder Verein, jeder Betrieb braucht Führung: Ohne Planung, Organisation, und Erfolgskontrolle können sie nicht bestehen. Vorstand bzw. Betriebsleiter definieren die Ziele sowie den dafür Einsatz der vorhandenen Ressourcen und des Personals.

Eine kompetente Führung ist auch in der Durchführung und Umsetzung unabdingbar, um das Personal zu koordinieren. Der Betriebsleiter muss Vorgänge und Ergebnisse regelmäßig überprüfen, Schwachstellen im Arbeitssystem zu erkennen und diese zu eliminieren.

Die Personalführung gehört mit zu den schwierigsten Aufgaben eines Betriebsleiters, denn sie ist entscheidend für den Erfolg des Betriebs und das allgemeine Betriebsklima: Für Pferdebesitzer und Reitschüler sind Betriebe und Vereine Dienstleister. Klare Zielsetzungen und effiziente Arbeitswege sind für einen reibungslosen Arbeitsablauf daher unumgänglich. So sind nicht nur die Kunden des Betriebes zufriedener, sondern auch der Betriebsleiter. Ein gutes Betriebsklima hilft somit, die Kunden langfristig an die Pferdesportanlage beziehungsweise den Verein zu binden.

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Diese Seiten bieten Ihnen Informationen zum Thema Pensionspferdehaltung, Pferdebetriebe als Dienstleister, Spartipps für Pferdebetriebe, Problem: Heuknapp- heit, Berufsgenossenschaften, Führungsstile im Betrieb, Konfliktmanagement und bundeseinheitlicher Außenauftritt. Die Inhalte werden nach und nach erweitert und helfen Ihnen so kontinuierlich bei der Führung Ihres Pferdebetriebs.


Stand: 07.08.2012

1 Besucherkommentar(e) zu dieser Seite

Lisa Baumgarte Dieser User ist Persönliches Mitglied in der FN und genießt zahlreiche Vorteile erstellt am Mi. 10.04.13
Hallo!
Ich habe da mal ein paar Fragen!
Welche Vorraussetzungen muß man erfüllen, um einen Reiterhof mit Einstellern zu betreiben?
Gibt es da irgendwelche Vorgaben? Gesetze?
Oder kann jemand, der gerade "Lust und Laune" verspürt sich einen Kredit von der Bank aufnehmen, einen Hof kaufen und als Einstellerbetrieb führen und Schulunterricht geben?
Kann ein solcher Stallbetreiber einen Einstellerbetrieb führen und trotz Vollzeitbeschäftigung in einem anderen "Betrieb" die Sorgfatspflicht übernehmen?
Liegt die Verantwortung beim Einsteller oder beim Betreiber?
In wieweit ist der Einsteller gesetzlich geschützt?
Freue mich auf Antworten! :-)
Liebe Grüße
Lisa Baumgarte

Vereine und Betriebe im Pferdesport

Vereins- und Betriebsbroschüre

 

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