Haftung und Versicherung für Ausbilder

Der Alltag mit dem Sportpartner Pferd ist durch viele Risiken gekennzeichnet. Meistens gehen brenzlige Situationen gut aus, für den Fall der Fälle sollte man, um sich selbst als Ausbilder und seinen vierbeinigen Assistenten ausreichend abzusichern, einige Versicherungen abschließen.

Wie schützt man sich als Ausbilder gegen sein Haftungsrisiko?
Beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung werden verschiedene Situationen eines Reitlehrers unterschieden, die die Notwendigkeit dieser Versicherung beeinflussen.

Sinnvoll ist in jedem Fall eine private Reitlehrerhaftpflichtversicherung. Sie tritt ein, wenn ein Schaden an der Person und oder Sache eines Reitschülers durch fahrlässige und schuldhafte Anweisung, Handlung oder Unterlassung des Reitlehrers/-ausbilders hervorgerufen wird.

Ein Haftungsausschluss (zwischen Ausbilder und Reitschüler) schützt den Ausbilder nicht gegen Regressansprüche (Rückgriff) von Krankenversicherungen, da Haftungsausschlüsse für Personen- und Gesundheitsschäden rechtlich nicht möglich sind. Vor allem bei Personenschäden, werden sicherlich Ansprüche gegen den Ausbilder gestellt.

Ist der Reitlehrer/-ausbilder Angestellter eines Vereins, wird seine Haftung durch die Landessportbundversicherung (Link) des Vereins abgedeckt. Dasselbe gilt, wenn der Reitlehrer freiberuflich für den Verein Unterricht erteilt und zur Durchführung des Unterrichts vom Verein/Vorstand beauftragt ist. ACHTUNG: bei manchen Versicherern müssen die Ausbilder vom Verein namentlich angegeben und in der Police vermerkt werden; im Einzelfall ist eine Klärung nötig. Zusätzlich ist eine private Reitlehrerhaftpflichtversicherung (Link) sinnvoll, da der Versicherungsumfang teilweise variiert oder der Fall eintreten kann, dass die Versicherungssummen der Sportbundversicherungen nicht ausreichend sind.

Ist der Reitlehrer/-ausbilder Angestellter eines gewerblichen Betriebs, sollte seine Haftung in die Betriebshaftpflichtversicherung (Link) einbezogen werden. ACHTUNG: bei manchen Versicherern müssen die Ausbilder namentlich angegeben und in der Police vermerkt werden; im Einzelfall ist eine Klärung nötig. Ist dies nicht geschehen, benötigt er unbedingt eine eigene private Reitlehrerhaftpflichtversicherung.

Wenn der Reitlehrer/-ausbilder selbst Betriebsinhaber ist, kann auch er seine Haftung über die Betriebshaftpflichtversicherung decken lassen. Auch dieser Fall muss extra in der Betriebshaftpflichtversicherung angegeben werden.

Für den Fall das der Reitlehrer/-ausbilder Angestellter im Verein oder Betrieb ist, jedoch nebenbei auf eigene Rechnung Nebentätigkeiten wahrnimmt, sollte er unbedingt eine eigene Reitlehrerhaftpflichtversicherung abschließen. In diesem Fall wird keine andere Versicherung für den Schaden eintreten.

Ist der Reitlehrer/-ausbilder ehrenamtlich für den Verein tätig, agiert er als Erfüllungsgehilfe im Auftrage des Vereins und seine Haftung wird bei Fahrlässigkeit durch die Landessportbundversicherung (Link) der Vereine abgedeckt. Zusätzlich ist auch in diesem Fall eine private Reitlehrerhaftpflichtversicherung sinnvoll, da der Versicherungsumfang teilweise variiert oder der Fall eintreten kann, dass die Versicherungssummen der Sportbundversicherungen nicht ausreichend sind.

Bin ich ausreichend unfallversichert?
Reitlehrer sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert; wenn sie in einem Verein tätig sind zusätzlich auch über die Versicherung der Landessportbünde (Link).
Befindet sich der Reitlehrer in einem Angestelltenverhältnis, ist er in einem Verein über die Berufsgenossenschaft (BG) Verwaltung versichert. Als Angestellter eines Betriebes oder Selbständiger mit angemeldetem Gewerbe ist der Ausbilder über die BG Verkehr versichert.
Aber: die Unfallversicherungssummen der Sportversicherungs-Verträge sind auf den durchschnittlichen Bedarf der sporttreibenden aller Sportdisziplinen ausgerichtet. Es ist also nur ein Grundversicherungsschutz gegeben. Jeder Reiter sollte prüfen, ob sein individuelles Risiko hinreichend abgesichert ist und gegebenenfalls eine Zusatzversicherung, die private Unfallversicherung, abschließen. Das gilt insbesondere für Personen, die den Reitsport beruflich betreiben, dazu gehören natürlich auch Reitlehrer und Ausbilder.

Was ist, wenn ich berufsunfähig werde?
Jedes Jahr müssen fast 200.000 Menschen in Deutschland aus dem Berufsleben aussteigen, weil sie körperlich oder seelisch nicht mehr dazu in der Lage sind. Natürlich kann das auch jedem Reitlehrer passieren. Der Einsatz als Ausbilder im Reitsport ist groß – sowohl körperlich als auch seelisch. Häufig führen schon kleinste Auslöser dazu, dass man den Beruf nicht mehr in gewohnter oder geforderter Weise verrichten kann. Bei Ausbildern im Reitsport können sich zudem Sportverletzungen negativ auf die Berufsfähigkeit auswirken. Es ist deshalb überaus ratsam eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abzuschließen.

Muss ich mein(e) Lehrpferd(e) versichern?
Ja, unbedingt.

Bei der Tierhalterhaftpflicht wird zwischen dem Luxustier und dem Erwerbstier unterschieden. Natürlich wird das Lehrpferd als Erwerbstier eingestuft. Jeder Besitzer eines Pferdes das als Lehrpferd (Link) eingesetzt/vermietet wird, sollte unbedingt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen, die das Fremdreiterrisiko und die gewerbliche Nutzung mit einschließt. Diese tritt bei Sach- und Personenschäden Dritter ein, die durch das Pferd des Tierhalters verursacht werden.

Gehört das Schulpferd einem Verein, ist diese Versicherung ggf. über die Landessportbünde LSB möglich.
Bei betriebseigenen Lehrpferden können die Schulpferde in die Betriebshaftpflichtversicherung mit aufgenommen werden, dort lässt sich auch der Aspekt der gewerblichen Nutzung mit abdecken.
Gehört das Lehrpferd einer Privatperson (z.B. dem Ausbilder) muss dieser dafür sorgen, dass eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung mit Fremdreiterschutz und gewerblicher/gewerbsmäßiger Nutzung des Pferdes/Ponys abgeschlossen wird.

Stand: 30.12.2010

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