Fallbeispiele Haftung und Versicherung
Beispiel 1:
Schaden am Pferd im Unterricht – Selbständig tätiger Ausbilder
Der Ausbilder gibt auf eigene Rechnung eine Springstunde. Er lässt eine unerfahrene Reiterin auf einem unerfahrenen Pferd, trotz deren Einwand, über einen Oxer springen, der deutlich höher ist als die Sprünge zuvor. Das Pferd zögert beim Absprung und stürzt, die Reiterin bleibt unverletzt, aber der Pferd muss tierärztlich behandelt werden.
Frage: Wer kommt für die Tierarztkosten auf?
Der Ausbilder muss für den Schaden aufkommen, da der Schaden durch die Anweisung des Unterrichtserteilenden hervorgerufen wurde (Verursacherprinzip). Wer einen Schaden schuldhaft herbeiführt, muss auch für den Schaden haften. Um sich gegen die persönliche Haftung abzusichern, benötigt der Ausbilder eine Reitlehrer-Haftpflichtversicherung (Link) die für den Schaden am Pferd eintritt.
Beispiel 2:
Schaden am Pferd im Beritt
Ein Ausbilder hat ein Pferd für die Springausbildung in Beritt, kleinere Sprünge klappen sehr gut, der Ausbilder wird übermütig und erhöht einen Sprung massiv, das Pferd ist verunsichert und stolpert vor dem Absprung. Durch dieses Stolpern verletzt sich das Pferd schwer und ist dauerhaft unbrauchbar.
Frage: Wer kommt für den Schaden am Pferd auf?
Der Bereiter muss für den Schaden am Pferd persönlich haften, da er einen Sprung angeritten hat, der das Pferd in jedem Fall überfordern musste. Um sich gegen die persönliche Haftung abzusichern, sollte der Bereiter eine spezielle Pferdelebendtier-Versicherung für Ausbildungspferde (Link) abschließen.
Beispiel 3:
Schaden an einem Reitschüler durch ein Lehrpferd
Ein Reitanfänger besteht darauf in einer fortgeschrittenen Reitstunde auf dem Außenplatz mit zu reiten. Den Unterricht erteilt ein Ausbilder im Auftrag eines Reitvereins, mit vereinseigenen Lehrpferden. Während der Stunde erschrickt das Lehrpferd des Anfängers und dieser fällt hinunter und bricht sich den Arm.
Frage: Wer muss die Arztkosten für den gebrochenen Arm zahlen?
Der Reitverein haftet für die Kosten des gebrochenen Arms, da er der Besitzer des Pferdes ist, welches den Schaden verursacht hat. Der Pferdesportverein ist abgesichert über die Versicherungen der Landessportbünde (Link). Der im Auftrag des Vereins tätige Ausbilder, wird auch durch die Haftpflichtversicherung der Landessportbünde (Link) mit abgesichert.
Weitere Fallbeispiele finden Sie in der Broschüre „Haftung und Versicherung rund um’s Pferd“ der FN. Dort finden Sie unter anderen Schadensfälle aus dem Bereich des privaten Reitens sowie Versicherungsfragen in Zusammenhang mit Reitbeteiligungen auf privaten Pferden.
Stand: 24.03.2011














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