Formen der Beschäftigung von Ausbildern
Je nach Größe, Angebot und Ambitioniertheit des Vereins muss entschieden werden, ob man einen Reitlehrer fest anstellt, einen freiberuflich tätigen Trainer beschäftigt oder den Unterricht von einem ehrenamtlichen Trainer erteilen lässt.
Der festangestellte Ausbilder
Hier sollte es sich idealerweise um einen Berufsausbilder handeln, der eine Ausbildung als Pferdewirt im „Schwerpunkt Reiten“ nach alter Verordnung des Pferdewirtberufes, bzw. als Pferdewirt in der Fachrichtung Klassische Reitausbildung nach neuer Verordnung absolviert oder vielleicht sogar die Prüfung zum Pferdewirtschaftsmeister bestanden hat. Er kann neben dem Unterricht auch Beritt und die Ausbildung von Pferden anbieten.
Sicher kann sich das nicht jeder Verein leisten, allerdings besteht die Möglichkeit, ein Grundgehalt zu zahlen und dem Reitlehrer ansonsten prozentuale Beteiligung an den Einnahmen für den Unterricht zu bieten. Sofern möglich kann der Verein dem Ausbilder zusätzlich die Möglichkeit anbieten, innerhalb der Anlage selbstständig mit Berittpferden zu agieren. Das hat gleichfalls motivierende Aspekte: Der Reitlehrer ist vor Ort, wird kundenorientierter arbeiten und kann so besser auf die Wünsche der Reitschüler eingehen.
Der Freiberufler
Der Verein kann aber auch einem Reitlehrer die Möglichkeit bieten, als selbstständiger, freiberuflicher Ausbilder auf der Anlage für ihn zu arbeiten. Das kann beispielsweise mit einer regelmäßigen Zahlung des Vereins an den Ausbilder gekoppelt sein (wenn er etwa neben dem Unterrichten der Reitschüler auf Schulpferden zur Betriebsleitung beiträgt oder sonstige Tätigkeiten in der Vereinsanlage wahrnimmt). Der Verein hat bei der „Freiberufler-Regelung“ den Vorteil, sich in Sachen Reitunterricht um nichts kümmern zu müssen, dafür aber neue Mitglieder/Pferdeeinsteller zu gewinnen, die speziell bei diesem Ausbilder lernen möchten.
Es gilt zu beachten, dass sich beim Einsatz von Freiberuflern klare, vertragliche Regelungen und die Vereinbarung einer Probezeit sowie eine Befristung der Verträge bewährt haben.
Es ist empfehlenswert, dass es sich auch bei dem freiberuflichen Ausbilder idealerweise um einen Berufsreiter oder Trainer C/B/A handelt.
Hinweis: Bei der ab und an so gehandhabten Regelung, dass der Ausbilder kein Gehalt im ursprünglichen Sinne erhält, sondern die Möglichkeit bekommt, eigene Pferde kostenlos einzustellen ist folgendes dringlich zu beachten: Die Nutzung einer „kostenlosen“ Box stellt auch ein „Gehalt“ dar, da dies so verbucht wird und auch aus steuerlichen gründen als Sachleistung monetär bewertet werden muss.
Ehrenamtliche Reitlehrer
In vielen Reitervereinen wird der Basisunterricht von Mitgliedern erteilt, die dafür höchstens eine kleine Vergütung erhalten. Sie haben mit einer Amateur-Ausbilderqualifikation wie beispielsweise dem Trainer C Basissport viel Freude am Umgang mit Kindern beziehungsweise Jugendlichen und auch mit Erwachsenen.
Diese meist sehr engagierten Ausbilder sind für die Arbeit vieler Vereine prägend. Sie sind häufig diejenigen, die sich in der Alltagsarbeit mit den Erwartungen sowie Vorstellungen der Mitglieder beziehungsweise Kunden auseinandersetzen müssen und auf die verschiedensten Fragen der Ausbildung um Antwort und Hilfe gebeten werden.
Insofern sollte hier die fortwährende Weiterbildung und Weiterqualifizierung der Ausbilder selbstverständlich sein und auch als Aufgabe des Vereins verstanden werden. Hierzu kann der Verein beispielsweise auch aktive Profis wie die oben erwähnten Pferdewirte oder Pferdewirtschaftsmeister einladen, die in Kurzfortbildungen sicherlich gute Impulse geben können.
Darüber hinaus bieten die Landes-, Reit- und Fahrschulen der Pferdesportverbände vielfältige Programme an. Die Angebote beziehen sich auf die verschiedensten Themen wie beispielsweise Erwachsenenunterricht, Reitgymnastik und Konditionstraining, Serviceleistungen/ Kundenumgang/Krisenmanagement, Kommunikation und Rhetorikschulung.
Aber auch ein „Hineinschnuppern“ in andere Bereiche des Pferdesports kann sinnvoll sein. Der Reitlehrer im Verein ist dafür verantwortlich, dass die Richtlinien für Reiten und Fahren zum Wohl des Pferdes in den unterschiedlichen Möglichkeiten sich mit dem Pferd zu beschäftigen zur Umsetzung kommen. Auch Fragen rund um Trends und „alternative“ Ausbildungen können dabei aufkommen und müssen vom Ausbilder qualifiziert beantwortet werden, um diese „Trends“ auf Basis der Richtlinien zu überprüfen und zu bewerten.
Dabei geht es für den Ausbilder auch darum sich ggf. mit anderen Reitweisen auseinander zu setzen und diese verstehen und tolerieren zu lernen, sofern dabei dem Wohl des Pferdes nicht geschadet wird.
Stand: 13.04.2012














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